Die Travel People GmbH ist ein Reisebüro und vermittelt Reiseleistungen, so dass der Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem in der Reisebestätigung genannten Veranstalter zu Stande kommt. Separate Flugbuchungen werden von der Travel People GmbH stets nur vermittelt. Der Vertragspartner des Reisenden ist in diesem Fall die betreffende Fluggesellschaft. In Einzelfällen stellt die Travel People GmbH dem Reisenden auch eine Reise, bestehend aus mehreren Reiseleistungen zusammen und tritt dabei als Reiseveranstalter auf. In diesen Fällen gelten die folgenden Reisebedingungen:
Mit der Reiseanmeldung des Reisenden, welche schriftlich, per email, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bietet dieser dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet der Reiseveranstalter die Reisebestätigung.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist das Angebot des Reiseveranstalters annimmt.
Mit Erhalt der Reisebestätigung ist in der Regel eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises und der Betrag der optionalen Reiseversicherung zu leisten. Bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten sowie ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials und Sparreisen wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises fällig. Für Flüge zu tagesaktuellen Flugpreisen sind 100% des Flugpreises bei Buchung fällig.
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird mit der Rechnung und Reisebestätigung zugeschickt. Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Abflug fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Restzahlung von dem Reiseveranstalter versandt.
Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung des Reisenden.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/ Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Er behält sich jedoch vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die er den Reisenden vor der Buchung informiert.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nur gestattet, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang abzuändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Leistungs- oder Preisänderung setzt der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über eine Leistungs- oder Preisänderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Wenn der Reisende vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:
bis 31 Tage vor Reiseantritt | 25 % |
ab 30 bis 25 Tage vor Reiseantritt | 40 % |
ab 24 bis 18 Tage vor Reiseantritt | 50 % |
ab 17 bis 11 Tage vor Reiseantritt | 60 % |
ab 10 bis 4 Tage vor Reiseantritt | 80 % |
ab 3 bis 1 Tage vor Reiseantritt | 90 % |
am Abreisetag | 100 % des Reisepreises |
Ausnahmen von der Standardregelung:
Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote sowie ausgewählte, kurzfristige bzw. preisreduzierte Angebote, Specials und Sparreisen gelten folgende Stornogebühren:
bis 31 Tage vor Reiseantritt | 50 % |
ab 30 bis 25 Tage vor Reiseantritt | 55 % |
ab 24 bis 18 Tage vor Reiseantritt | 65 % |
ab 17 bis 11 Tage vor Reiseantritt | 75 % |
ab 10 bis 4 Tage vor Reiseantritt | 90 % |
ab 3 bis 1 Tage vor Reiseantritt | 95 % |
am Abreisetag | 100 % des Reisepreises |
Erhöhte Stornokosten: Sollte die Reise mit einem Flug-Special gebucht sein, können die Stornokosten vor Antritt der Reise deutlich höher ausfallen!
Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Der Reiseveranstalter kann einen höheren Schaden als die pauschalierten Beträge geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt.
Wünscht der Reisende eine Umbuchung hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel oder Abflughafen, werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, sofern dies durchführbar ist, € 25,00 Bearbeitungsgebühr pro Person erhoben.
Bei Sonderflugpreisen weisen wir auf entsprechende Abweichungen wie nicht umbuchbar oder erhöhte Rücktrittsgebühren hin.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Reiseteilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für den ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Aufwand € 25,00 zu verlangen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält sich der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis vor. Eventuell anfallende Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
Der Reiseveranstalter kann bis zwei Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Reiseausschreibung hingewiesen wurde, nicht erreicht wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Der Reiseveranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet.
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende unter Fristsetzung Abhilfe verlangen. Die Abhilfe ist in der Weise zulässig, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und wird innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine, durch den Reisenden zu bestimmende angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen in Folge der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse haben.
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
(1) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
(2) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig beruhen, haftet der Reiseveranstalter bis € 75.000,00 je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.000,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund Internationalem Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen (u.a. von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diesen geltenden Bestimmungen.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen gegenüber der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung.
Der Reisende ist für die Einhaltung der jeweiligen Einreisebestimmungen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Auskünfte erteilt das zuständige Konsulat.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter:
Travel People GmbH
Christoph-Selhamer-Straße 2
82362 Weilheim i.Obb.
Tel.: 0881/9096010
Fax.: 0881/9096019
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Ansprüche von uns schriftlich zurückgewiesen werden.
Gerichtsstand ist der Firmensitz von Travel People GmbH in Weilheim.
Die Surfing Elements GmbH (im Folgenden SE) bietet folgende Leistungen an:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den genauen Angaben in der Buchungsbestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind ausschließlich möglich, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind und bis zu 3 Werktage (Samstag nicht eingeschlossen) vor Vertragsantritt erfolgen.
bis 30 Tage vor Vertragsantritt | 20 % |
ab 29 bis 22 Tage vor Vertragsantritt | 25 % |
ab 21 bis 15 Tage vor Vertragsantritt | 30 % |
ab 14 bis 8 Tage vor Vertragsantritt | 45 % |
ab 7 bis 1 Tag vor Vertragsantritt | 60 % |
am Tag des Vertragsantritts selbst | 100 % |
des Buchungsbetrages |
Hier verbleibt es bei den Bestimmungen wie bisher unter den Nummern (1) bis (3).
Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages insgesamt, oder einzelne von ihnen unwirksam und/oder undurchführbar sein, oder sollte sich in der Gesamtregelung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen, oder zur Auffüllung der Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich nur möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Erforderlichenfalls sind die Parteien zur Ergänzung dieses Vertrages verpflichtet.
Fanatic the Boarders Center – a division of SURFING ELEMENTS GmbH
Tel: +49-(0)881-92549650
Fax: +49-(0)881-9254969
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.fanatic-boarderscenter.com
Surfing Elements GmbH
Christoph-Selhamerstr. 2
82362 Weilheim
Germany
Tel: 0049-881-9254960
Fax: 0049-881-9254969
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.ion-club.net
Geschäftsführung: Yola Bichler, Xavier Descamps
Handelsregister München HRB 75622
Ust.-Id Nr.: DE 128356766
Travel People GmbH
Schornstrasse 19
82467 Garmisch Partenkirchen
Germany
Tel: 0049-881-9096010
Fax: 0049-881-9096019
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.ion-club.net
Geschäftsführung: Julia Bücking
Handelsregister München HRB 124464
Ust.-Id Nr.: DE 233268740
Versicherung: HDI-Gerling, Riethorst 2, D-30659 Hannover
Geltungsbereich: Weltweit
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Wir erheben nur Daten, die wir zur Leistungserbringung unserer Dienste und Aufgaben benötigen, verwenden sie nur für diese Zwecke und behandeln sie mit großer Sorgfalt. Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG im folgenden kurz ‚DSGVO‘
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Art. 6 Abs. 1f) DSGVO bei Besuch der Website (IP-Adresse / Cookies) Art. 6 Abs. 1a) / 1b) DSGVO bei Adresserhebung zum Zwecke einer Buchung, und den darin enthaltenen Leistungen wie zum Beispiel Kite- oder Windsurfmiete, Kite- oder Windsurfschulung, plus das gesamte Wassersportangebot umfassend. Prinzipiell werden personenbezogene Daten nur erfasst, wenn Sie uns diese freiwillig im Rahmen eines Auftrages oder der Anmeldung zu einer Veranstaltung (wie z.B. eines Xperience Events, Schulung, Buchung oder Vermietung), mitteilen. Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Erfassungszwecks. Den Organen Surfing Elements GmbH, ION CLUB und FBC – oder sonstigen im Auftrag Surfing Elements GmbH, ION CLUB und FBC tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten zu anderen als den bei der Datenerhebung angegebenen Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Alle gespeicherten Daten sind dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden aus der Firma hinaus.
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Zudem dienen diese Informationen dazu, den Strafverfolgungsbehörden im Fall eines Cyberangriffs aussagekräftige Daten zur Verfügung stellen zu können.Wir verwenden die IP-Adresse nicht, um Sie zu identifizieren oder weitergehend zu lokalisieren. Diese allgemeinen Daten werden in sogenannten Server-Logs gespeichert und sind getrennt von den persönlichen Daten.
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Surfing Elements Ansprechpartner für Datenschutz
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ION CLUB – Home of Surfing Elements
Christoph-Selhamer-Straße 2, 82362 Weilheim
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Änderungen zum Datenschutz
Es wird von Zeit zu Zeit nötig sein, unsere Datenschutzrichtlinien zu ändern und anzupassen, sobald zum Beispiel ein neues Gesetz erlassen wird oder sich unsere geschäftliche Handhabung und der daraus resultierende Umgang mit Personen bezogenen Daten ändert.
Jede Änderung die wir vornehmen kann auf unserer Website unter https://www.ion-club.net/de/ nachgelesen werden.
Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde:
Für Beschwerden wenden Sie sich bitte an folgende Behörde: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Promenade 2791522 Ansbach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! https://www.lda.bayern.de
Die Thalassa Suites bestehen aus modernen Studios & Appartements für einen individuellen Urlaub in ungezwungener, persönlicher Atmosphäre.
LAGE – Diese Unterkunft ist vom FBC Karpathos Kite Center nur 5 – 10 Minuten mit dem Auto entfernt. Gleich hinter dem Center etwas erhöht gibt es eine kleine Taverne um sich tagsüber optimal zu versorgen.
AUSSTATTUNG – Die Appartements sind von gepflegten Kräutergarten umgeben. Die Anemos Bar ist nur ein paar Schritte entfernt dort zu essen falls man keine Lust hat selbst zu kochen.
VERPFLEGUNG – Frühstück oder Halbpension in der Anemos Bar.
ZIMMER
Studio (30 m²):
Appartement (40 m²):
Bei gleicher Ausstattung wie die Studios bieten die Appartements mehr Platz und einen separaten Schlafraum.
ZIMMERANZAHL – 6 Wohneinheiten
MAX. BELEGUNG
Das Hotel Orquidea bildet das Herzstück des Ferienortes Bahia Feliz. Die weitläufige, grüne Anlage besteht aus drei Bereichen, die von allen Gästen genutzt werden dürfen. Ein vielseitiges Sport- und Unterhaltungsprogramm statt sorgt für Abwechslung.
LAGE – Das Hotel befindet sich direkt am Sand- Kiesstrand des Ferienortes Bahia Feliz. Der Ort ist autofrei und ruhig gelegen. Es gibt einige kleine Geschäfte und eine schöne Strandpromenade, die direkt vor dem Hotel beginnt. Der Flughafen ist ca. 20 Fahrminuten entfernt. In die bekannten Orte Playa del Ingles und Maspalomas sind es ca. 10 km. Das FBC Windsurfing Center befindet sich auf dem Hotelgelände direkt am Strand.
AUSSTATTUNG - Das Hotel Orquidea bietet sehr geräumige Zimmer. Die Doppelzimmer mit oder ohne Meerblick sind 36 m² groß und bieten aufgrund der Schlafsofas genug Platz für die ganze Familie.
RESTAURANTS & BARS – In den vier verschiedenen Restaurants gibt es ausgewählte internationale, mediterrane, spanische und vegetarische Küche so dass keine Wünsche offen bleiben.
VERPFLEGUNG – All Inklusive
ZIMMER – Die Doppelzimmer sind als Standard, Garten- oder Meerblick buchbar.
Doppelzimmer (31 – 36 m²):
ZIMMERANZAHL – 255 Zimmer
MAX. BELEGUNG